Das Klagenfurt Marketing (KLAMAG Klagenfurt Marketing GmbH) und die Wirtschaftskammer Kärnten führen eine Unterstützungsaktion mit dem Ziel durch, Unternehmen der Klagenfurter Innenstadt zu mehr Sichtbarkeit auf Google zu verhelfen.

Mit der Antragsstellung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. Antragssteller

Antragsberechtigt sind ausschließlich im Bezirk Klagenfurt-Stadt ansässige Betriebe.

Die Antragsstellung ist ausschließlich über die Website www.digiguides.at möglich. Betriebe, die nicht über die Website einen Antrag stellen können, erhalten dabei Unterstützung bei der Klagenfurt Marketing GmbH.

Davon ausgenommen sind:

  • Lebensmittelketten wie Billa, Spar, Merkur, Bipa…
  • Baumärkte und Gartencenter wie Obi, Hornbach, Bauhaus…
  • Möbel und Einrichtungshäuser wie IKEA, Kika, Lutz…
  • Personenbeförderungsunternehmen wie Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, Schifffahrt…
  • Tankstellen und Tankstellenshops
  • Spielcasinos und Wettbüros
  • Jugendgefährdende Einrichtungen
  • Laufhäuser und ähnliche Etablissements
  • Trafiken

2. Dauer der Unterstützungsaktion

Die Unterstützungsaktion beginnt mit dem 04.11.2020

Die Unterstützungsaktion ist mit einem auszahlbaren Gesamtbetrag von maximal EUR 20.000 dotiert. Wurde also an teilnehmende Unternehmen insgesamt ein Betrag von EUR 20.000 ausbezahlt, endet die Unterstützungsaktion automatisch.

Es gilt das Prioritätsprinzip („Windhundprinzip“ oder „First come, first served“). Es zählt demnach die zeitliche Reihenfolge der eingelangten Anträge.

3. Unterstützungsleistung

Jedes berechtigte Klagenfurter Unternehmen erhält einen Digitalisierungsgutschein im Wert von EUR 200, der ausschließlich bei einem Klagenfurter E-Commerce Unternehmen eingelöst werden kann. Klagenfurter E-Commerce Unternehmen sind all jene, die in einer Liste nach Antragsstellung vom Klagenfurt Marketing zur Einsicht per Mail zugesandt werden.

Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.

4. Erforderliche Daten

Auf der Homepage www.digiguides.at befindet sich das Antragsformular. Dieses ist mit dem Betriebsnamen, dem Betriebsstandort, einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer des teilnehmenden Betriebes auszufüllen.

Hilfestellung zum Einreichprozess erhalten teilnehmende Personen bei der Klagenfurt Marketing GmbH.

5. Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Klagenfurt Marketing GmbH und die Wirtschaftskammer Kärnten übernehmen gegenüber den teilnehmenden Personen keine Gewährleistung oder Haftung, insbesondere wird keine Haftung oder Gewährleistung für die beantragten Gutscheine und deren weitere Verwendung übernommen.

Dies gilt insbesondere auch für allfällige Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Website bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Website. Die Klagenfurt Marketing GmbH und die Wirtschaftskammer Kärnten werden sich jedoch (unter Fortführung der bisher angewendeten IT-Standards) bemühen, die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Website bestmöglich sicherzustellen.

Sonstiges

Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zu den teilnehmenden Personen unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit geändert werden.